Brilon. Viele Verbraucher sind verunsichert und fragen sich: Was muss ich tun, um an die Gas-Soforthilfe zu kommen? Die Stadtwerke Brilon geben Antwort.

Angesichts der stark gestiegenen Gaspreise hat die Bundesregierung eine Soforthilfe für Gaskunden beschlossen. Der Bund übernimmt im Zuge dieser Maßnahme die Kosten für den Dezemberabschlag. Wir haben bei den Stadtwerken Brilon nachgefragt, was die Verbraucher/innen wissen müssen, um von der Soforthilfe profitieren zu können.

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Die Stadtwerke Brilon haben ihren Sitz in der Keffelker Straße.
Die Stadtwerke Brilon haben ihren Sitz in der Keffelker Straße. © Jürgen Hendrichs | Jürgen Hendrichs

Abschlag für Dezember wird übernommen

Konkret geht es bei der Soforthilfe um den Abschlag für den Monat Dezember. Der wird nicht wie sonst üblich vom Kunden, sondern von der Bundesregierung an die Stadtwerke Brilon gezahlt. Für die Kunden und Kundinnen der Stadtwerke Brilon heißt das: „Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher und eine Einzugs-Ermächtigung erteilt haben, dann müssen sie nichts weiter tun. Wir werden im Monat Dezember keine Abbuchung vornehmen.“ Anders sieht es aus, wenn Kunden z B. einen Dauerauftrag erteilt haben. In diesem Fall muss man aktiv werden und sollte den Dauerauftrag für einen Monat unterbrechen, empfehlen die Stadtwerke. Mache man das nicht, werde der zu viel überwiesene Betrag in der Jahresabrechnung verrechnet.

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Hoher Beratungsbedarf

Und wie hoch fällt die Unterstützung tatsächlich aus? Die Stadtwerke erklären dazu, dass die Bundesregierung allen Erdgaskunden ein Zwölftel der jährlichen Erdgaskosten erstattet. Da die Stadtwerke Brilon die gesamten jährlichen Gaskosten jedoch nur auf elf Abschläge verteilen, wird der Differenzbetrag mit der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. Für die Stadtwerke bedeutet die Umsetzung der Soforthilfe übrigens einen „erheblichen Mehraufwand“. Gründe dafür seien der gestiegene Informationsbedarf der Kunden und damit eine erhöhte Zahl an Kundengesprächen, aber auch die komplexe Umsetzung der Maßnahme auf der IT-Ebene.

Alle wichtigen Infos zur Soforthilfe finden die Gaskunden der Stadtwerke unter: www.stadtwerke-brilon.de/soforthilfe-2022. Beratungen sind aber auch schriftlich, telefonisch oder persönlich möglich.

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